Mit 100 schneller an den Urlaubsort

Zwischen schier endlosen LKW-Kolonnen auf der Autobahn in den Urlaub schleichen, oder flott daran vorbei – hier entscheidet die runde Plakette am Anhänger mit der magischen Zahl 100. Für die Tempo 100-Regelung müssen allerdings ganz genau definierte Bedingungen erfüllt sein.

Die Vorrausetzungen

Mit der Tempo 100 Regelung ist unter Einhaltung der Bestimmungen ein freier Tausch zwischen Zugfahrzeug und dafür zugelassenem Caravan/Anhänger möglich.

Für gebremste Caravan gelten folgende Voraussetzungen, für deren Einhaltung der Fahrzeugführer verantwortlich ist:

  • Das Zugfahrzeug darf maximal eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 t besitzen und muss mit ABS ausgerüstet sein.
  • Der Anhänger muss mit hydraulischen Achsstoßdämpfern ausgerüstet, sowie mit Reifen versehen sein, die mindestens einen Geschwindigkeitsindex von L = 120 km/h haben und jünger als 6 Jahre sind.
  • Die größtmögliche Stützlast des Gespannes ist auszunutzen. Obergrenze ist in jedem Fall der kleinere Wert von Anhänger oder Zugfahrzeug.
  • Bei einem bestimmten Leergewicht des Zugfahrzeugs dürfen bei Vorliegen folgender technischer Voraussetzungen gebremste Caravans mit 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gezogen werden:
  • Caravan mit Stabilisierungseinrichtung und amtlicher Plakette: Gesamtgewicht Caravan ≤ 1,0 x Leergewicht/Zugfahrzeug
  • Caravan ohne Stabilisierungseinrichtung ≤ 0,8 x Leergewicht/Zugfahrzeug

Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen nicht mehr entsprochen wird, darf nur max. 80 km/h gefahren werden.
Für die Zulassung des Caravan/Anhängers auf Tempo 100 werden eine Bestätigung des TÜV über die Einhaltung der Auflagen benötigt. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, nimmt das Straßenverkehrsamt eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere vor und eine Tempo 100 Plakette zur Anbringung an Caravan oder Anhänger wird ausgehändigt. Nur mit dieser Plakette sichtbar am Heck darf auch tatsächlich Tempo 100 gefahren werden.

Jeder Anhänger, der mit Tempo 100 auf Autobahn
oder Kraftfahrstraße bewegt wird, muss die amtliche Plakette tragen.

Auch wenn Zugfahrzeug und Anhänger die Vorraussetzungen erfüllen: Die Tempo-100-Regelung gilt nur für dafür zugelassene Gespanne auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger und Lkw bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80. Für sonstige Kraftfahrzeuge mit Anhänger wie z. B. Wohnmobile mit Anhänger gilt 60 km/h.

Eigentlich schade um die Reifen

Caravans werden oftmals nur vom Heimatort zum Urlaubsziel und zurück bewegt. In der Regel haben die Reifen deshalb auch nach vielen Jahren noch genügend Profil. Wer aber Tempo 100 fahren möchte, muss die Reifen nach 6 Jahren tauschen. Auf den Stellplätzen sind die Reifen ständig der UV-Strahlung ausgesetzt. Sie trocknen dabei regelrecht aus, was gut erkennbar ist an Rissen in Reifenflanke und Profil. Ebenso verursachen längere Standzeiten auf einer Stelle des Reifens Abplattungen. Diese Alterungserscheinungen können ebenso wie Schäden an den Reifen, zum Beispiel durch das Überfahren von Bordsteinkanten, schnell zur Ursache für Separationsschäden werden, bei denen sich die Profildecke vom Reifen ablöst. Ein weiterer Punkt ist der richtige Luftdruck der Reifen. Alleine durch die natürliche Diffusion der Luftmoleküle durch das Gummi verliert dieser ca. 0,2 bar in 10 Wochen. Weil ein Caravanreifen meist eine sehr viel höhere Schwungmasse seitlich abstützen muss als der eines Pkw, sind Kontrolle und Einhaltung des richtigen Luftdrucks sowie die Überprüfung des Reifenalters noch viel wichtiger.

Wichtig beim Neukauf ist, dass keine Ladenhüter aufgezogen werden. Deshalb ist beim Reifenkauf auf das Herstellungsdatum zu achten.

Reifenkennzeichnung durch den Hersteller

Die vierstellige DOT-Nummer am Reifen (roter Pfeil) zeigt das Herstellungsdatum mit Produktionswoche und Jahr. Bei obigem Beispiel bedeutet die DOT-Nummer 1214: 12. Woche 2014.

Wichtiger Wert: die Stützlast

Ein wichtiger Wert im Caravangespann ist die Stützlast von Zugfahrzeug und Caravan. Der § 44 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) besagt: Mit einer Stützlast von mindestens vier Prozent (oder mindestens 25 kg) seines aktuellen Gewichts muss der Anhänger auf die Kupplung des Zugfahrzeugs drücken.

Die Stützlast darf die jeweiligen Maximalbelastungen von Anhängerkupplung und Zugdeichsel nicht überschreiten. Für das Gespann gilt immer der niedrigere der beiden Werte (sind es z. B. beim Caravan 100 kg und beim Zugfahrzeug 75 kg, dann gelten die 75 kg Stützlast).

Wer eine Sicherheitskupplung wie die AKS von AL-KO oder die WS3000 von Winterhoff an seinem Anhänger verbaut hat, wird feststellen, dass durch richtige Beladung und vollständig ausgereizte Stützlast, das Gespann stabiler und ruhiger läuft.

Bei richtiger Beladung und voller Stützlast erzielt
die Sicherheitskupplung ihre beste Wirkung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert